Diese Inhalte hatte ich bereits während des Studiums in Arbeitssicherheit. Nun holt es mich wieder ein, ich muss Gefahrensymbole lernen.
.oO(Stri Stra Straubi… *sing*)
Wer nicht weiß, was das ist, hier eine Auflistung:
Gefahrstoffe nach §4 GefStoffV sind:
- gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach §3a ChemG sowie Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch schädigenden Wirkungen besitzen
- Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind
- Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche oder explosionsgefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können
- Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können
Nach §3a ChemG sind gefährliche Stoffe:
a) mit physikalisch-chemischen Eigenschaften
explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich b) mit toxischen Eigenschaften
sehr giftig giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich
Folgende Symbole werden zur Kennzeichnung verwendet:
Erkennbar sind die Gefahrensymbole also an ihrer schwarzen Zeichnung auf orangefarbenem Grund, so dass sie jedem sofort auffallen sollten. Gleichzeitig befinden sich Kennbuchstaben links über und Bezeichnung unter dem Symbol.
Die Giftaufnahme steht unter folgenden Bedingungen:
- Dosis in Masse pro kg Körpergewicht
- Disposition/Zustand des Lebewesens
- Art der Applikation (oral, dermal, inhalativ)
- chemischer oder physikalischer Zustand des Stoffes