Gefahrensymbole

Kenngrößen für die Schadstoffwirkung:

LD50

= letale Dosis

  • Angabe in mg/kg Körpergewicht
  • mittlere tödliche Dosis eines Stoffes/einer Zubereitung, die nach Verbringen in den Magen oder auf die Haut von Versuchstieren den Tod der Hälfte der Versuchstiere erwarten lässt
  • keine 1:1-Übertragung auf den Menschen möglich, daher mit Sicherheitsfaktor belegt (Wert liegt wesentlich unter der tatsächlichen letalen Dosis)

LC50

= letale Konzentration

  • mittlere tödliche Konzentration eines Stoffes oder einer Zubereitung, die nach Aufnahme über die Atemwege die Hälfte der Versuchstiere voraussichtlich tötet
  • Angabe in mg/l Luft in 4h oder in ppm/h und kg Körpergewicht

TD50

= toxische Dosis

  • Angabe in mg/kg Körpergewicht
  • Menge eines Stoffes oder einer Zubereitung, die nach Verbringen auf die Haut oder in den Magen von Versuchstieren bei der Hälfte der Versuchstiere Vergiftungserscheinungen hervorruft

MAK-Wert

= Maximale ArbeitsplatzKonzentration

  • dient dem Schutz des Arbeitnehmers
  • gilt in geschlossenen Räumen
  • gibt an, welche Konzentration eines gefährlichen Stoffes oder einer gefährlichen Zubereitung am Arbeitsplatz zugelassen ist, ohne dass bei täglich 8h und 40h pro Woche Einwirkung eine Schädigung des Arbeiters auftritt
  • Toleranzwerte
  • Angabe in ppm bzw. mg/kg Körpergewicht

MIK-Wert

= Maximale ImmissionsKonzentration

  • siehe MAK-Wert (mit Eingrenzung zur Zeit)
  • ½h Langzeitüberschreitung pro Tag
  • Angabe in ppm

BAT-Wert

= Biologischer Arbeitsplatz-Toleranzwert

  • dient dem Schutz des Arbeitnehmers
  • beim Menschen höchstzulässige Menge eines Gefahrstoffes im Körper, die nach dem gegenwärtigen Stand die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt
  • Messung in Körperflüssigkeiten

Auslöseschwelle

  • Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz oder im Körper, bei deren Überschreitung zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind

TRK-Wert

= Technische RichtKonzentration

  • kleinstmögliche Konzentration eines Stoffes, die nach dem Stand der Technik am Arbeitsplatz erreicht werden kann
  • wird jährlich überarbeitet und als „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ veröffentlicht
  • vom Bundesminister für Arbeit im Bundesarbeitsblatt bekanntgegeben

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