Übersicht „Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde“

  1. Gesundheitsbehörden
    • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
    • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
    • Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nichtübertragbare Krankheiten (Robert-Koch-Institut, RKI)
    • Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), seit 2002 unterteilt in:
      • Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
      • Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere (BFAV)
      • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
    • Landesamt für Versorgung und Soziales
    • Gesundheitsämter der Kreise und Städte
    • Landesapothekerkammer (LAK)
    • Landesapothekenverband (LAV)
    • Bundesapothekenkammer (BAK)
    • Deutscher Apotheker-Verband (DAV)
    • Bundesvereinigung deutscher Apotheker (ABDA)
    • Arzneibüro der ABDA (ABDATA)
    • Arzneimittelkommission (AMK)
    • Zentrallaboratorium für deutsche Apotheker (ZL)

  2. Apothekengesetz (ApoG)
    • Leitgedanken des Apothekengesetzes
    • Aufgaben einer Apotheke
    • Apothekenformen
    • Apothekenrechtliche Vorgänge: Neuerrichtung, Übernahme, Verlegung, Verpachtung

  3. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
    • Zweck, Gliederung, Anwendungsbereich
    • §2 Apothekenleiter
    • §3 Apothekenpersonal
    • §5 Wissenschaftliche und sonstige Hilfsmittel
    • §6 Allgemeine Vorschriften zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
    • §7 Rezeptur
    • §8 Defektur
    • §§ 9, 10 Großherstellung
    • §11 Ausgangsstoffe
    • §12 Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel
    • §13 Behältnisse
    • §14 Kennzeichnung von in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln
    • §15 Vorratshaltung
    • §16 Lagerung

  4. Arzneimittelgesetz (AMG)
    • Überblick üder das deutsche Arzneimittelrecht
    • Wichtige Inhalte des AMG
    • Anforderungen an Arzneimittel nach dem AMG (Herstellung + Zulassung)
    • Vorschriften für die Verpackung eines Fertigarzneimittels
    • Vorschriften zur Abgabe von Arzneimitteln nach dem AMG (Apothekenpflicht + Ausnahmen + besondere Regelungen, Importe)
    • Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV (Angaben auf der Verschreibung, Gültigkeit, Positivliste)

2 Gedanken zu „Übersicht „Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde““

  1. *korinthenkack-Modus an*

    „Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“

    Was ist das denn für eine Einrichtung? Meinst du das BUNDESministerium für Arbeit und Soziales [BMAS] (unwahrscheinlich) oder euer Landesministerium (dann schreib das doch der Vollständigkeit hinzu).

    Und da du ja auch auf den Themenkomplex Verbraucherschutz eingehst: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) könnte man auch noch erwähnen.

    *korinthenkack-Modus aus*
    😉

  2. Das brauchen wir nicht. Und ersteres, ja, das ist das auf Landesebene. Ne Abkürzung hab ich dazu nicht 😉

    Achja. Dazuzusagen wäre vielleicht noch, dass wir im ersten Jahr 1. bis 3. (1. bei Lehrer 1, 2. + 3. bei Lehrer 2) und dieses Jahr – wenn auch mit nur einer Stunde pro Woche – nur Thema 4 (bei Lehrer 3) geschafft haben.

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