Heute geht es weiter mit den Giften.
Kennzeichnung von Abgabegefäßen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
Auf dem Etikett müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name des enthaltenen Stoffes nach der EG-Stoffliste
- evtl. der Trivialname des Stoffes
- Konzentration
- Gefahrensymbol mit Gefahrenbezeichnung
- EWG-Nummer
- R- und S-Sätze
- Füllmenge
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
- Kennzeichnung nach VbF
Außerdem muss bei ätzenden, giftigen und sehr giftigen Stoffen ein kindergesicherter Verschluss vorhanden sein, ebenso eine Tastmarke für giftige, sehr giftige, ätzende, leicht- und hochentzündlichen und gesundheitsgefährdenden Stoffe.
Die Beschriftung des Etiketts muss in deutscher Sprache, haltbar und lesbar (groß genug) sein.
Die Gefahrensymbole müssen mindestens 1cm² oder 10% des Etiketts einnehmen.
Mehrfach verpackte Stoffe müssen auf jeder Verpackung einzeln gekennzeichnet sein.
Die Gestaltung der Verpackung muss einfach sein, um die Neugier von Kindern nicht zu wecken, sowie weder in Form als auch in der Art mit Lebensmitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika zu verwechseln sein.
Die Sicherheitsratschläge und Gefahrenhinweise müssen in ihrem Wortlaut angegeben werden.
Gefährliche Stoffe müssen nach §6 GefStoffV gekennzeichnet werden.
Dazu gehört:
- die chemische Bezeichnung des Stoffes inkl. eines eventuellen Synonyms (nach EG-Stoffliste)
- Gefahrenhinweise/R-Sätze
- Sicherheitsratschläge/S-Sätze
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder Vertreibers
- EWG-Nummer (wenn in EG-Stoffliste)
- Stoffe, deren Eigenschaften noch nicht hinreichend bekannt sind: „Achtung, noch nicht vollständig geprüft!“
- Menge
- Tastmarke und kindersicherer Verschluss
Zubereitungen werden analog zu den Stoffen gekennzeichnet, allerdings müssen hier für alle enthaltenen gefährlichen Stoffe angegeben werden:
- die chemische Bezeichnung der enthaltenen gefährlichen Stoffe
- EWG-Nummern
- wenn kein gekennzeichneter Stoff enthalten ist: „Achtung, diese Zubereitung enthält x noch nicht vollständig geprüfte(n) Stoff(e)!“