Wieder einmal GPU

Die Dosis-Wirkung-Beziehung

Die Konzentration der aufgenommenen Dosis ist nicht gleich der Konzentration, die am Wirkort auftritt.
Ein Teil geht durch den Stoffwechsel verloren.
Die Wirkung des aufgenommenen Stoffes erfolgt bei jedem anders. (individuelle Giftempfindlichkeit)

Faktoren, die die Wirkung eines Giftes beeinflussen:

  1. Lebensalter
  2. Konstitution und damit zusammenhängend
  3. Gesundheitszustand und Ernährungslage
  4. Klima
  5. Tageszeit
  6. psychische und physische Belastbarkeit
  7. gleichzeitige Einwirkung anderer Stoffe
  8. Gewöhnung und Toleranz
  9. Geschlecht
    1. anorganische Gifte:
      • natürlich vorkommende anorganische Gifte: Schwefelwasserstoff, CO
      • synthetische anorganische Gifte: Salze bestimmter Stoffe (Quecksilber, Thallium, Barium, Blei)
    2. organische Gifte:
      • natürlich vorkommende organische Gifte: Pflanzengifte, tierische Gifte
      • synthetische organische Gifte
    1. Jagdgifte
    2. Suchtgifte
    3. Gegengifte/Antidot
    4. Medikamente
    5. Pestizide
    6. Kampfstoffe
    1. tödlich wirkende Gifte
    2. schädlich wirkende Gifte
    3. therapeutisch wirkende Gifte
    4. nicht wirkende Gifte
    1. Augengifte
      • Reizwirkung verursachend: Bromaceton
      • Wirkung auf Horn- und Bindehaut: Ammoniak, Chlor
      • Pupillenanomalien hervorrufend: Atropin, Morphin
      • Farbsehstörungen hervorrufend
      • Sehnervschädigungen verursachend: Methanol, CO
      • Linsentrübung hervorrufend
    2. Hautgifte
      • Pigmentschädigend: arsen- und silberhaltige Verbindungen
      • Haarausfall bewirkend: Arsenik
      • Blasen und Geschwüre verursachend: Säuren, Laugen
    3. Herz- und Kreislaufgifte
      • Herzgifte: Benzol
      • Herzmuskel schädigend: Benzol, Arsen
      • Kapillargefäß schädigend: Arsenik, Senföl
      • Blutgefäße schädigend: Schlangen- und Pilzgifte
    4. Lungengifte
      • hauptsächlich gasförmige Stoffe
      • reizende Wirkung: Ammoniak, Schwefeldioxid
      • reizend/krebserregend: Asbest
      • krebserregend: Teer
    5. Gifte im Nasenbereich
      • Schleimhaut schädigend (bis hin zum Geruchsverlust): Ammoniak, Chlor
    6. Nervengifte
      • narkotisch wirkend: Ether, Chloroform
      • Großhirn: Alkohole, Ether
      • Krampf auslösend: Insulin, Coffein, Strichnin
    7. Lebergifte
      • schädigen das Lebergewebe
      • Alkohole, Pilzgifte
    8. Uterusgifte
      • Pflanzenöle, Benzol, Kaliumpermanganat
    9. Verdauungsgifte
      • stört Speichelsekretion: Atropin
      • Störung des Magen-Darm-Kanals: Pilzgifte, Arsen
      einmalige Aufnahme eines Giftes in ausreichend großer Menge führt zu einem sofortigen, schnellen Wirkungseintritt
      mehrfache Aufnahme kleinerer Dosen innerhalb eines kurzen Zeitraumes (max. 1 Monat) führt zu einem relativ schnellen Wirkungseintritt
      regelmäßige Einnahme kleiner Dosen über einen langen Zeitraum führen über eine Ansammlung des Stoffes im Körper mit untypischen Krankheitsanzeichen zur Überlastung und Schädigung des betroffenen Organs.
      Eintrittsort = Wirkort
      Wirkstoff wird resorbiert und im gesamten Organismus verteilt
      Stoff muss an einen bestimmten Punkt im Organismus gelangen, um zu wirken, ansonsten tritt keine Wirkung ein
      verhältnismäßig ungefährlicher Stoff wird durch den Stoffwechsel im Körper in einen gefährlichen Stoff umgewandelt
    • Verordnungen über Mitteilungspflichten zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen –> Giftinformationsverordnung
    • Gefahrgutverordnung für die Straße GGVS
    • Gesetzt über die Beförderung gefährlicher Stoffe
      1. Abgebendem muss Name und Anschrift des Empfängers bekannt sein
      2. Empfänger muss Empfang bestätigen (Unterschrift)
      3. Abgabe erfolgt nur duch sachkundiges Personal
      4. Abgabe erfolgt nur durch Handelstreibenden (Importeur o.ä.)
      5. Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahre
      6. Abgabe erfolgt nur dann, wenn der Stoff in erlaubter Weise verwendet wird
      7. Abgebender muss den Abnehmer über Gefahren und Entsorgung informieren
      8. für die Abnahme muss eine Erlaubnis/ein Befähigungsschein vorliegen (Begasung o.ä.)

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